Anträge
Mit der Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, die mit dem Tag der Kommunalwahl (27.09.2008) in Kraft trat, haben nur noch Fraktionen das Recht Anträge zu stellen. Die Fraktionshürde wurde – wahrscheinlich aus Angst vor NPD-Fraktionen – von zwei auf vier Abgeordnete erhöht. Wir verfügen im Landkreis Dahme-Spreewald jedoch nur über drei und sind daher nicht in der Lage Anträge einzubringen. Wir werden jedoch versuchen, soweit wie möglich mit Änderungsanträgen zu Anträgen anderer Fraktionen und der Verwaltung, nationale Interessen in den Kreistag Dahme- Spreewald zu tragen.
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